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Ratgeber 2026

Photovoltaik-Förderung 2026: KfW, Einspeisevergütung und regionale Zuschüsse

Eine Photovoltaikanlage wird 2026 über vier Wege gefördert: die Einspeisevergütung nach EEG (7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp, garantiert für 20 Jahre), den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 mit bis zu 100 Prozent Finanzierung, den Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer bis 30 kWp sowie regionale Zuschüsse. Wie hoch die regionale Förderung ausfällt, hängt stark vom Wohnort ab – in Frankfurt sind über den Klimabonus bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, in Wiesbaden und Mainz sind die Programme derzeit ausgelaufen. Wichtig für die Planung: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 entfallen; wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, soll sie für 20 Jahre behalten.

0 % MwSt. bis 30 kWp Nullsteuersatz
bis 100 % Finanzierung KfW-Kredit 270
7,70 ct/kWh · Frist 31.12.2026 Einspeisevergütung
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Von Redaktion ihr-solarangebot.de Veröffentlicht: Aktualisiert:
Das Wichtigste in Kürze

Eine Photovoltaikanlage wird 2026 über vier Wege gefördert: die Einspeisevergütung nach EEG (7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp, garantiert für 20 Jahre), den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 mit bis zu 100 Prozent Finanzierung, den Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer bis 30 kWp sowie regionale Zuschüsse. Wie hoch die regionale Förderung ausfällt, hängt stark vom Wohnort ab – in Frankfurt sind über den Klimabonus bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, in Wiesbaden und Mainz sind die Programme derzeit ausgelaufen. Wichtig für die Planung: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 entfallen; wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, soll sie für 20 Jahre behalten.

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Nullsteuersatz

Auf Kauf, Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer an. Bei einer Anlage für 18.000 Euro sind das rund 3.400 Euro, die gar nicht erst anfallen – ohne Antrag, ohne Frist.

0 % MwSt. bis 30 kWp

KfW-Kredit 270

Finanziert bis zu 100 Prozent der Investitionskosten inklusive Speicher, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Wichtig: ein Kredit, kein geschenktes Geld – und der Antrag läuft über die eigene Hausbank, nicht über die KfW.

bis 100 % Finanzierung

Einspeisevergütung

7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung für Anlagen bis 10 kWp, garantiert für 20 volle Kalenderjahre plus Inbetriebnahmejahr. Nach geltendem Recht für Inbetriebnahmen bis 31.01.2027. Wird der Gesetzentwurf beschlossen, gilt sie für neue Anlagen unter 25 kWp nur noch bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026.

7,70 ct/kWh · Frist 31.12.2026
Vorher 8 kWp mit Speicher zum Listenpreis 18.000 Euro, dazu 19 % Umsatzsteuer = 21.420 Euro Stromrechnung/Monat
Nachher Nullsteuersatz (0 % MwSt.) plus kommunaler Zuschuss von 20 % = rund 14.400 Euro Stromrechnung/Monat
Ersparnis 33 3.2 CO₂ weniger/Jahr
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Welche Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik?

Es gibt vier Wege, und sie funktionieren grundlegend verschieden. Wer sie durcheinander bringt, plant falsch.

1. Die Einspeisevergütung nach EEG ist kein Zuschuss zur Anschaffung, sondern eine laufende Vergütung für jede Kilowattstunde, die ins Netz fließt. Für Anlagen bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung liegt sie bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde, garantiert für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr. Sie muss nicht beantragt werden – sie entsteht mit der Anmeldung der Anlage zur Inbetriebnahme.

2. Der KfW-Kredit 270 ist eine Finanzierung, kein geschenktes Geld. Das ist der Punkt, an dem die meisten Erwartungen kippen: Wer „KfW-Förderung“ hört, denkt an einen Zuschuss. Tatsächlich handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, der zurückgezahlt wird.

3. Die Steuervorteile wirken automatisch und sind deshalb der am meisten unterschätzte Posten. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Kauf, Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz – 0 Prozent Umsatzsteuer. Bei einer Anlage für 18.000 Euro sind das rund 3.400 Euro, die gar nicht erst entstehen. Dazu kommt die Befreiung von der Einkommensteuer auf die Erträge kleinerer Anlagen bis 30 kWp.

4. Regionale Zuschüsse sind der einzige Weg, bei dem tatsächlich Geld fließt, das nicht zurückgezahlt werden muss. Sie unterscheiden sich allerdings extrem: In Düsseldorf sind bis zu 8.935 Euro möglich, in Stuttgart bis 6.230 Euro, in Köln bis 6.150 Euro, in Berlin bis 5.162 Euro. Anderswo gibt es gar nichts.

Was dagegen nicht gefördert wird, überrascht viele: Es gibt in Deutschland keinen bundesweiten Zuschuss, der einen festen Prozentsatz der Anlage übernimmt – anders als bei Heizungen. Wer auf einen solchen Topf wartet, wartet auf etwas, das es derzeit nicht gibt. Der einzige echte Zuschuss kommt von der Kommune, und ob es einen gibt, entscheidet die Postleitzahl.

Diese vier Wege lassen sich kombinieren, und genau das ist der Regelfall: Der Steuervorteil kommt automatisch, der kommunale Zuschuss senkt den Kaufpreis, der KfW-Kredit finanziert den Rest, und die Einspeisevergütung läuft anschließend 20 Jahre lang als Ertrag mit.

Die Reihenfolge in der Planung ist dabei nicht beliebig. Zuerst wird geprüft, ob es am Wohnort ein kommunales Programm gibt und welche Fristen dort gelten – das ist der einzige Posten, der komplett verfallen kann. Danach folgt die Finanzierungsfrage, also KfW-Kredit oder Bankdarlehen. Der Steuervorteil braucht keine Entscheidung, er wirkt von selbst. Und die Einspeisevergütung ergibt sich zum Schluss aus dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wer in dieser Reihenfolge vorgeht, verliert nichts.

KfW-Kredit 270: was er leistet und wo die Fallen liegen

Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist das wichtigste KfW-Programm für Photovoltaik. Antragsberechtigt ist praktisch jeder: Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen – ausgenommen sind Bund, Länder und Kommunen selbst.

Die Konditionen im Überblick: Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich Batteriespeicher, bei Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren. Besonders hilfreich ist die tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren – in dieser Zeit werden nur Zinsen gezahlt, keine Tilgung. Das erleichtert den Einstieg spürbar, weil die Anlage bereits Strom liefert, bevor die Rückzahlung beginnt. Auch gebrauchte Anlagen sind förderfähig, sofern sie noch nie zuvor KfW-gefördert wurden.

Der Zinssatz ist keine feste Größe. Effektiv liegt er für PV-Dachanlagen derzeit zwischen rund 4,1 und knapp 12 Prozent (Stand: August 2026) – am unteren Ende nur bei guter Bonität. Ermittelt wird er nicht von der KfW, sondern von der Hausbank – abhängig von Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten.

Das Hausbankprinzip ist die erste Falle: Der Antrag wird nicht bei der KfW gestellt, sondern bei der eigenen Bank. Die KfW vergibt keine Kredite direkt an Endkunden. Wer auf der KfW-Website nach einem Antragsformular sucht, sucht vergeblich.

Die zweite Falle ist die Reihenfolge, und sie ist teurer: Wird vor der Antragstellung bereits ein Kauf- oder Kreditvertrag unterschrieben, erlischt der Förderanspruch unwiderruflich. Aufträge für reine Planungsleistungen wie eine Energieberatung dürfen dagegen schon vorher vergeben werden.

Ein ehrlicher Hinweis aus der Beratungspraxis: Der KfW-Kredit lohnt nicht in jedem Fall. Bürokratie und Bearbeitungsdauer sind erheblich, und viele Kunden kommen bei einer gängigen Bankfinanzierung auf ähnliche Konditionen – ohne den Aufwand. Sinnvoll ist der Kredit vor allem dann, wenn die tilgungsfreie Anlaufzeit gebraucht wird oder die Hausbank ohnehin günstige Konditionen bietet. Ein Beratungsgespräch sollte deshalb beide Wege durchrechnen, statt reflexhaft zur KfW zu schicken.

Für die Bank sollten die Unterlagen vollständig vorliegen, bevor der Termin steht: ein konkretes Angebot des Fachbetriebs mit Leistungsumfang und Preis, Angaben zur geplanten Anlagengröße samt Speicher sowie die üblichen Bonitätsnachweise. Zwischen Antrag und Zusage vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen – diese Zeit muss in die Terminplanung, weil vorher kein Kaufvertrag unterschrieben werden darf.

Neben dem Programm 270 gibt es weitere KfW-Wege, die aber seltener passen. Das Programm 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss – die Photovoltaik ist dort nur ein Baustein neben Fenstern, Dämmung und Heizung. Für die meisten Anlagen ist das zu viel Aufwand, weil die Effizienz des gesamten Hauses im Mittelpunkt steht. Das Programm 293 richtet sich an Unternehmen und Freiberufler und setzt mindestens 50 Prozent Eigenverbrauch voraus. Das Programm 300 zielt auf Familien im Neubau eines Effizienzhauses 40.

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Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 – und was ist neu?

Die Einspeisevergütung richtet sich nach Anlagengröße und danach, ob überschüssiger Strom eingespeist wird oder die gesamte Erzeugung. Für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 gelten die Sätze aus der Tabelle weiter unten: 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp, 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Nach geltendem Recht gelten diese Sätze für Inbetriebnahmen bis zum 31. Januar 2027. Wird der Gesetzentwurf vom Juli 2026 beschlossen (siehe unten), endet die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp bereits mit dem 31. Dezember 2026 – für ein Einfamilienhaus ist das die Frist, auf die man sich verlassen sollte.

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens: Die Sätze werden halbjährlich angepasst und sinken tendenziell. Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, ist anschließend für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Eine frühere Inbetriebnahme sichert also dauerhaft den besseren Satz. Zweitens zeigt der Blick zurück, wie stark sich das auswirkt: Wer bis August 2019 in Betrieb genommen hat, bekommt 10,48 Cent – garantiert bis August 2039.

Neu und oft übersehen: Für Anlagen ab März 2025 entfällt die Einspeisevergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Als Ausgleich verlängert sich die Förderdauer um diese Nichtvergütungsstunden. Praktisch bedeutet das: Strom ins Netz zu schicken wird unzuverlässiger als Einnahmequelle – und Eigenverbrauch sowie Speicher gewinnen an Bedeutung.

Dazu kommen technische Pflichten, die nicht zur Förderung gehören, aber bei der Planung mitgedacht werden müssen: Ab 7 kWp installierter Leistung sind Smart Meter und Steuerbox zur dynamischen Leistungsregelung verpflichtend. Neuanlagen unter 100 kWp ohne eine solche Steuerung müssen ihre Einspeisung auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzen – was bedeutet, dass ein Teil des erzeugten Stroms schlicht nicht genutzt wird.

Und schließlich der Punkt, an dem die Einspeisevergütung sich von allen anderen Förderwegen unterscheidet: Sie muss nicht vor dem Kauf beantragt werden. Sie entsteht mit der Anmeldung der Anlage zur Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber. Wer hier zu spät dran ist, verliert keinen Anspruch, sondern nur Zeit.

Ob sich Überschuss- oder Volleinspeisung mehr lohnt, lässt sich mit den Sätzen allein nicht beantworten. Die Volleinspeisung zahlt mit 12,22 Cent deutlich mehr als die 7,70 Cent der Überschusseinspeisung – dafür wird kein einziger Kilowattstunde selbst genutzt. Bei einem Strompreis um 30 Cent ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde jedoch rund viermal so viel wert wie die Einspeisung. Für ein bewohntes Einfamilienhaus ist die Überschusseinspeisung deshalb fast immer die bessere Wahl. Volleinspeisung lohnt sich vor allem dort, wo kaum Eigenverbrauch anfällt – etwa auf einem Scheunen- oder Nebengebäudedach.

Was sich ab 2027 ändern soll

Am 29. Juli 2026 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Reform des EEG beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine Übergangszahlung von rund 5,2 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 36 Monate. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen die heutige Vergütung für die vollen 20 Jahre behalten.

Beschlossen ist das Gesetz noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, außerdem die EU-Kommission. Für die Planung heißt das trotzdem schon jetzt: Wer die Einspeisevergütung sicher mitnehmen will, sollte die Inbetriebnahme bis Ende 2026 einplanen – und den Stand des Gesetzes vor der Entscheidung kurz prüfen (Stand dieses Absatzes: September 2026).

Regionale Zuschüsse und der Fehler, der die Förderung kostet

Regionale Programme sind der einzige Förderweg mit echtem Zuschuss – und zugleich der unübersichtlichste, weil er sich von Stadt zu Stadt unterscheidet und Programme regelmäßig auslaufen oder pausieren, sobald der Fördertopf leer ist.

Für das Rhein-Main-Gebiet ist der Stand derzeit unterschiedlich: In Frankfurt läuft das Förderprogramm Klimabonus, über das bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladestationen erstattet werden. In Wiesbaden sind die Programme ausgelaufen, es gibt allenfalls vereinzelte Einmalzuschüsse. In Mainz sieht die Lage ähnlich aus. Weil sich das kurzfristig ändern kann, gehört die Prüfung der aktuell verfügbaren Programme in jedes Beratungsgespräch – eine veraltete Liste ist schlimmer als keine.

Der häufigste Fehler betrifft nicht das Formular, sondern die Reihenfolge. Investitionsförderungen – Zuschüsse wie Kredite – müssen in aller Regel vor dem Kauf beantragt werden. Wer erst den Vertrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, hat den Anspruch verloren, und daran lässt sich nichts mehr reparieren. In der Praxis scheitert es fast nie am Ausfüllen der Anträge, sondern an dieser Abfolge. Erschwerend kommt hinzu, dass jede Förderstelle eigene Vorgaben hat – was bei einem Programm zulässig ist, kann beim nächsten den Anspruch kosten.

Was ein Fachbetrieb dabei leisten darf, hat Grenzen. Beraten, die Reihenfolge im Blick behalten und auf Fristen hinweisen: ja. Anträge vollständig für den Kunden ausfüllen und einreichen: nicht in jedem Fall. Ein seriöser Anbieter sagt das offen, statt eine Rundum-sorglos-Zusage zu machen, die er nicht halten kann.

Noch ein Punkt, bei dem online veraltete Angaben kursieren: Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ ist ausgelaufen. Es vergab echte Investitionszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden mussten – entsprechend beliebt war es. Mehrere Ratgeberseiten bewerben es weiterhin mit konkreten Sparbeispielen von 7.000 Euro und mehr. Ob und wann es neu aufgelegt wird, ist nicht bekannt. Wer damit kalkuliert, kalkuliert mit Geld, das es nicht gibt.

Wie findet man heraus, was vor Ort gilt? Der verlässlichste Weg führt über die Website der eigenen Stadt oder Gemeinde, meist unter Umwelt-, Klima- oder Energieförderung, ergänzt um die Programme des Bundeslandes und die des örtlichen Energieversorgers. Auf Förderdatenbanken Dritter ist kein Verlass – sie sind häufig veraltet, wie das Beispiel des längst ausgelaufenen KfW-Programms 442 zeigt. Programme mit festem Budget können außerdem mitten im Jahr pausiert werden, sobald der Topf leer ist. Wer früh beantragt, hat schlicht bessere Chancen.

Zwei weitere Einschränkungen, die selten erwähnt werden: Inselanlagen ohne Netzanschluss sind bei den meisten Förderungen ausgeschlossen, und die Programme gelten überwiegend für private Betreiber bis 30 kWp – größere und gewerbliche Anlagen laufen über eigene Programme wie den KfW-Kredit 293.

Einspeisevergütung: Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. August 2026

Alle Preise sind Richtwerte vor Förderung.

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisungGarantie
0 – 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
10 – 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
40 – 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
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Redaktion ihr-solarangebot.de

Marcel Ritz ist seit 2009 in der Solarbranche und begleitet Hausbesitzer im Rhein-Main-Gebiet von der ersten Förderfrage bis zur Inbetriebnahme. Die regionalen Angaben in diesem Ratgeber stammen aus der täglichen Beratungspraxis – und der Hinweis zum ausgelaufenen KfW-Programm 442 aus einem Fall, in dem ein Kunde bereits mit dem Zuschuss gerechnet hatte.

FAQ

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen – klar beantwortet.

Vier Wege: die Einspeisevergütung nach EEG (7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp, 20 Jahre garantiert), den KfW-Kredit 270 mit bis zu 100 Prozent Finanzierung, den Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer bis 30 kWp und regionale Zuschüsse. Alle vier lassen sich kombinieren.
Nein. Es ist ein zinsgünstiger Kredit, der zurückgezahlt wird – kein geschenktes Geld. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten inklusive Speicher, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der effektive Zinssatz liegt je nach Bonität derzeit zwischen rund 4,1 und knapp 12 Prozent (Stand: August 2026).
Bei Ihrer eigenen Hausbank, nicht bei der KfW. Die KfW vergibt keine Kredite direkt an Endkunden – dieses Hausbankprinzip überrascht viele. Die Bank ermittelt auch den individuellen Zinssatz.
Dann erlischt der Förderanspruch unwiderruflich. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei Investitionsförderungen. Aufträge für reine Planungsleistungen wie eine Energieberatung dürfen dagegen vorher vergeben werden.
Nein, es ist ausgelaufen, und es ist nicht bekannt, ob es neu aufgelegt wird. Das Programm vergab echte Investitionszuschüsse. Mehrere Ratgeberseiten bewerben es weiterhin mit Sparbeispielen – diese Angaben sind veraltet.
7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp, für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026. Nach geltendem Recht gilt der Satz bis zum 31. Januar 2027 und ist dann für 20 volle Kalenderjahre garantiert. Nach einem Gesetzentwurf vom Juli 2026 soll die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp aber schon ab dem 1. Januar 2027 entfallen – wer sie sicher will, plant die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht.
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Kauf, Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Bei einer Anlage für 18.000 Euro entfallen damit rund 3.400 Euro – ohne Antrag und ohne Frist.
In Frankfurt läuft der Klimabonus mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Solaranlage, Speicher und Ladestation. In Wiesbaden und Mainz sind die Programme derzeit ausgelaufen, es gibt nur vereinzelte Einmalzuschüsse. Der Stand ändert sich kurzfristig und sollte vor dem Kauf geprüft werden.

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